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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Granitop

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

– Preisangebot: ein Preisangebot gilt für 15 Tage ab dem Datum, an dem es gemacht wurde. (Außer bei Angeboten an bestimmten Daten oder „das Lager leer“ Aktionen.)

– Preis: anhängig vom Vertragspartner kann der Preis einschließlich Umsatzsteuer oder ohne Umsatzsteuer angegeben werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Ihnen dieser Umstand beim Preisangebot unklar ist.

– Produktinformationen: die mit den Produktinformationen vorliegenden Anweisungen über die Ware und ihre Behandlung sind sorgfältig zu befolgen. Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, auch andere, vom Verkäufer gestellte Bedingungen zu erfüllen. Übergebene oder vorgezeigte Beispiele oder Fotos der Steinmaterialien charakterisieren einzig die ungefähre Struktur, Färbung und Oberflächenbearbeitung des Materials. Die tatsächlichen Erzeugnisse können von den Beispielen abweichen. Darum ist es nicht möglich vorauszusetzen, dass der gelieferte Stein in jedem Aspekt dem vorgelegten Beispiel oder Foto entspricht.

– Lieferbedingungen, Lieferfrist und andere Umstände: die Lieferfrist wird im Preisangebot vorgelegt und es handelt sich um einen Zeitraum, dessen Befolgung unsere Priorität ist. Die Lieferfrist kann von unseren Lieferanten oder Subunternehmern beeinflusst werden. Falls die Lieferung oder Teile davon sich um bis zu sechs Wochen verspätet, dann ist es uns leider unmöglich, den durch die Verspätung eingetretenen Schaden zu ersetzen. Unter Verspätung wird verstanden, dass der Verkäufer es nicht vermag, die Bestellung zu erfüllen. Falls der Käufer die Lieferung nicht annehmen kann, wird dies nicht als Verspätung behandelt und in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Schlussabrechnung zu bezahlen. Wenn die Verspätung der Lieferung die geplanten Arbeitszeiten anderer Auftragnehmer beeinflusst, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den damit einhergehenden Schaden zu entschädigen. Wenn die Lieferung sich um mehr als sechs Wochen verspätet, verfügt der Käufer nur in dem Fall auf einen Anspruch auf Entschädigung, wenn darüber eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Die Ware wird frei ab dem Lager des Verkäufers in unverpackter Form verkauft. Nach einer Sondervereinbarung ist der Verkäufer verpflichtet, im Namen des Käufers den Transport der Ware und die Versicherung zu organisieren.

Mit der Bestätigung der Bestellung und/oder dem Eintreffen der Vorauszahlung bestätigt der Kunde, dass die Spezifikation, die Beschreibung und die Zeichnungen der Bestellung verständlich sind und dem Gewünschten entsprechen.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Eintreffen der Vorauszahlung. Die Frist der Bestellungen der vertraglichen Verkäufer setzt mit der Bestätigung der Bestellung ein.

Alle gemessenen Projekte, die innerhalb von zwei Wochen nicht genehmigt wurden, werden für die Vermessungsleistung in Rechnung gestellt.

Granitop versieht alle seine Produkte mit einem eingetragenen Warenzeichen und Logo. Die Markierung ist 14×60 mm oder 18×60 mm groß und so weit wie möglich auf der Vorderseite des Produkts angebracht. Jeder Kunde hat das Recht, dieses Logo zu entfernen. Das Logo wird mit elastischem Kleber angebracht, ohne die Oberfläche des Steins zu beschädigen.

Die zugesandten Produkte gelten als angenommen, sofern der Kunde das Annahmeformular unterschrieben hat, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Bei Bezahlung mit einer Vorauszahlung wird angenommen, dass der Kunde die Verkaufskonditionen von Granitop akzeptiert hat.

Das Einlagern von Bestellungen/Produkten im Lager des Unternehmens Granitop wird ab dem 31. Tag der Einlagerung kostenpflichtig. Als Beginn des Einlagerungszeitraums wird das Datum der Bestätigung der Bestellung angesehen. Die Lagerkosten betragen 3 % des Bestellwerts für jeden überschrittenen Tag.

Im Falle einer nicht fristgerechten Bezahlung von Rechnungen und des Versands eines Mahnschreibens oder einer Saldobenachrichtigung durch den Verkäufer entstehen Mahngebühren. Falls die Mahnung ignoriert wird, wird die Rechnung zuzüglich von Verzugszinsen und Mahngebühr an ein Inkassounternehmen übergeben.

– Haftung für Fehler und Garantie: Wenn es sich herausstellt, dass die gelieferte Ware defekt ist und der Verkäufer dafür haftet, dann ist der Verkäufer verpflichtet, innerhalb einer vernünftigen Frist die gelieferte Ware kostenlos auszutauschen, zu reparieren oder umzuarbeiten, doch die Granitop OÜ ist nicht verpflichtet, wegen eines Defekts in irgendeiner Form eine Entschädigung oder einen Schadensersatz zu bezahlen. Falls der Verkäufer verpflichtet ist, den Schaden zu beseitigen, für den der Käufer eine schriftliche Reklamation vorgelegt hat, in der der Mangel der gelieferten Ware, der Zeitpunkt der Entdeckung und die gewünschte Lösung beschrieben sind, verfügt der Käufer dennoch nach der Informierung des Verkäufers über das Recht, den Fehler auf Kosten des Verkäufers zu beseitigen oder eine Verminderung des Kaufpreises zu fordern, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum des Eintreffens der Reklamation darauf schriftlich geantwortet hat. Reklamationen bezüglich der gelieferten Menge müssen innerhalb von acht Tagen nach Annahme der Ware vorgelegt werden. Reklamationen bezüglich der Qualität der Ware, der Toleranzen u.Ä.m. müssen sofort nach Ermittlung des Fehlers vorgelegt werden. Falls eine solche Reklamation nicht vorgelegt wird, ungeachtet dessen, dass der Käufer einen Fehler entdeckt bzw. vergessen hat, das Vorhandensein von Fehlern zu kontrollieren, verliert der Käufer den Anspruch, für den Fehler Entschädigung fordern zu können. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Verpflichtung, Fehler zu beseitigen, über die innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware informiert wird.

Falls Granitop die Aufgabe erhalten hat, alte Arbeitsflächen, Fensterbretter oder andere, die Installation von Arbeitsflächen hindernde Konstruktionen abzubauen, dann ist die Haftung von Granitop bezüglich der im Verlauf der Arbeit entstehenden Schäden begrenzt.

Bitte senden Sie alle mit Beschwerden verbundenen Fragen zusammen mit Bildmaterial an die folgende Anschrift –

– Höhere Gewalt: in dem Fall, dass die Lieferung durch die unten als höhere Gewalt geltenden Umstände verhindert oder erschwert wird oder sich die Lieferung deshalb verspätet, wird der Verkäufer von der gesamten Verantwortung befreit und er kann nach seinem Ermessen den Vertrag komplett oder teilweise kündigen oder die im Liefervertrag festgelegte Zeit um den Zeitraum verlängern, der von den Bedingungen der Umstände abhängt. Gründe für die Befreiung von den Verpflichtungen werden unter anderem vom Folgenden umfasst: Schwierigkeiten beim Finden von Arbeitskräften, Feuerschaden, Wassermangel, Stromstörung, beschädigte Geräte oder andere Störungen bei der Eisenbahn, in Häfen oder die Verspätung anderer Transportmittel, Kassation während der Produktionszeit, die nicht verständlicherweise vorhergesehen werden konnte; Teile, Halbfertigteile, Rohstoffe, Strom oder anderes waren nicht erhältlich, eine falsche oder verspätete Belieferung durch den Lieferanten des Verkäufers oder den Unterlieferanten des Lieferanten oder andere Bedingungen, die nicht vom Verkäufer abhängen und welche die Fähigkeit des Verkäufers beeinflussen, seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Falls der Verkäufer den Käufer nicht unverzüglich über das Entstehen solcher Bedingungen informiert, verfügt er nicht über das Recht, sich von der Erfüllung seiner Pflichten zu befreien. Falls es dem Käufer nicht möglich ist, auf diese Weise mit der angebotenen Lieferfrist einverstanden zu sein, hat der Käufer das Recht, den Vertrag umgehend zu kündigen, außer in dem Fall, dass sich die Produktion der Ware bereits um eine so lange Zeit verschoben hat, dass es dem Verkäufer nicht möglich ist, die Ware für eine andere, in naher Zeit oder in der Zukunft zu erfüllende Bestellung zu nutzen.

– Zahlungsbedingungen: Vorauszahlung von 50–100 % (entsprechend den auf der Rechnung wiedergegebenen Bedingungen) der Bestellsumme, sofern der Kunde die Bestellung bestätigt. Die Vorauszahlungssumme ist auf unser Bankkonto zu überweisen oder die Zahlung mit einer Debit- oder Kreditkarte auszuführen. Die gesamte Summe der endgültigen Rechnung ist vor der Annahme der bestellten Ware oder unmittelbar vor Beginn der Installation zu entrichten. Sofern es nicht anders abgesprochen ist, müssen unsere Vertragskunden die Rechnung nach Erhalt spätestens zur auf der Rechnung angezeigten Frist begleichen. Bei einer verspäteten Zahlung wird eine Verzugsstrafe in Höhe von 12 % täglich eingefordert. Das Auftreten einer Reklamation ändert nicht die auf der Rechnung angeführte Zahlungsfrist. Die gelieferte Ware bleibt im Besitz des Verkäufers, bis der Verkäufer die gesamte Zahlung erhalten hat. Wird die Ware an eine dritte Person geliefert (einen Verkäufer von Küchengeräten, ein Bauunternehmen usw.), bleibt Granitop so lange Besitzer des Produkts, bis der Besteller den Kaufpreis in voller Höhe entrichtet hat. Falls der Besteller bankrottgeht oder sich weigert, für die Ware zu bezahlen (auch im Falle der Einlegung eines Widerspruchs), verfügt Granitop über das Recht, die gelieferte Ware vom Empfänger zurückzufordern.

– Rückgaberecht: Das Rückgaberecht gilt nicht für Erzeugnisse, die als Sonderbestellung nach den Abmessungen des Käufers und/oder Wünschen hergestellt wurden. Als auf besondere Bestellung hergestellte Erzeugnisse gelten alle Erzeugnisse, die der Verkäufer einerlei auf welche Weise bearbeiten musste, um das Rohmaterial den Wünschen des Käufers entsprechend anzupassen. Sofern zwischen Käufer und Verkäufer eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wird über die Rückgabe der bestellten Ware, deckt der Käufer die mit der Rückgabe verbundenen Kosten, falls nicht anders übereingekommen wurde.

– Widerspruchsverfahren: mit dem vorliegenden Vertrag verbundene Widersprüche werden entsprechend der in Estland für Schiedsleute geltenden Rechtsakte vor einem Schiedsgericht gelöst. Der Verkäufer verfügt dennoch über das Recht, um bei eingetroffener Frist seine Forderung zu erhalten, einem Gericht erster Instanz Klage einzureichen.

– Abmessungen/Schablonen:

  • Falls der Besteller zur Herstellung der Ware seine Schablone einreicht, so muss diese von einer solchen Qualität sein, dass es möglich ist, diese bei der Herstellung zu nutzen, ohne dass eine neue Schablone angefertigt werden muss. Die Schablone muss aus einem steifen Material beschaffen sein wie beispielsweise Sperrholz, eine Faserplatte, Masonit und anderes mehr. Modelle aus Pappe, Schaumkunststoff, Karton oder anderem, ähnlichen Material wird nur akzeptiert, wenn der Kunde für mögliche Fehler haftet, die bei der Produktion nach der Schablone entstehen können.
  • Auf der Schablone muss sichtbar sein, welche Ränder sichtbar bleiben und welche Platten sich direkt gegenüber liegen.
  • Falls im Steinmaterial eine Vertiefung angebracht wird, müssen die Lage und die Abmessungen der Vertiefung angegeben sein.
  • Die Durchmesser der Löcher sowie die Angaben möglicher Armaturen, Geschirrspülerpumpen und ähnlicher Details müssen angeführt sein.
  • In Fällen, in denen der Besteller eine Schablone einreichte und Granitop danach gefertigte Erzeugnisse installieren muss, wird vorausgesetzt, dass die notwendigen Regulierungsmessungen berücksichtigt werden.
  • Im Fall von durch Granitop durchzuführenden Vermessungen/Modellierungen muss der Besteller oder sein Vertreter anwesend sein, um Entscheidungen bezüglich der möglichen Konfigurationsdetails zu treffen.
  • Die zu vermessenden Oberflächen müssen frei von Werkzeugen, zeitweiligen Konstruktionen/Arbeitsoberflächen oder anderen Materialien sein.
  • Die von Granitop benutzten Verbrauchsmaterialien gehören zum Angebotspreis.

Sofern die vorgelegten Vorbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich Granitop das Recht vor, die Arbeit abzubrechen. Für dadurch bedingte Zusatzkosten wird vom Besteller eine Entschädigung gefordert. Ein erneuter Besuch kostet minimal 50 Euro und maximal 250 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Messung kostet 100 Euro (ohne Umsatzsteuer).

Die Installation von Steindetails

  • Um die Berechnung des Arbeitsaufwands zu erleichtern oder die Notwendigkeit eines Kraneinsatzes zu bewerten, müssen alle Hauptbedingungen angeführt werden (z.B. Anzahl der Stockwerke, Größe von Lift oder Treppenhaus, schwieriges Gelände auf dem Abschnitt des Tragens in das Gebäude und andere Einflussfaktoren).
  • Die Konstruktionen, welche die Steindetails tragen, müssen von solcher Qualität sein, dass auf ihnen Steinplatten montiert werden können. Die Flächenebenheit und die Krümmung dürfen nicht mehr als +/- 3 mm auf 5 Meter betragen.
  • Der Besteller oder der von ihm eingesetzte Auftragnehmer muss für Waschbecken, Herde u.Ä.m. in die Arbeitsoberfläche Einschnitte von hoher Qualität vornehmen. Am Ort der Installation des Waschbeckens ist es gewöhnlich notwendig, die Vorderkantenleiste und die Seitenkarkasse einige Zentimeter kürzer zu schneiden oder in bestimmten Fällen die Vorderkantenleiste zu entfernen, ohne dass der Verkäufer sie durch eine neue ersetzt.
  • Keramikwandfliesen dürfen nicht so angebracht werden, dass sie die Installation der Steindetails behindern.
  • Sofern die Arbeitsoberfläche aus Stein mit Arbeitsoberflächen aus anderen Materialien kombiniert wird, müssen diese Arbeitsflächen dann angebracht werden, wenn sich die Steindetails schon an ihrer Stelle befinden.
  • Der Besteller oder sein Vertreter muss sich auf der Baustelle befinden, um Materialien und Installationsarbeiten abzunehmen.
  • Bei der Installation von Steindetails an Wände und/oder zwischen Möbelkonstruktionen können mitunter kleinere Lack- oder Farbschäden entstehen.
  • Die von Granitop benutzten Verbrauchsmaterialien gehören zum Preis der Installationsarbeiten.

– Die folgenden Tätigkeiten gehören nicht zum Installationspreis der Steindetails hinzu.

  • Schutzbedeckungen der Fußbodenoberflächen. (Wegen der Sicherheitsbestimmungen ist es den Installateuren der Arbeitsflächen nicht möglich, die Schuhe auszuziehen, denn es werden schwere Gegenstände getragen.)
  • Elektro- und Klempnerarbeiten.
  • Die Befestigung loser Teile wie beispielsweise Armaturen, Waschbecken u.Ä.m., die nicht zur Bestellung gehören.
  • Gegenüber zu installierende Materialien und beispielsweise Fliesen, Spritzschutz usw. zwischen einander zu verfugen.
  • Eine gründliche Säuberung.

Sofern die vorgelegten Vorbedingungen nicht erfüllt sind, behalten wir uns das Recht vor, die Arbeit abzubrechen. Für dadurch bedingte Zusatzkosten wird vom Besteller eine Entschädigung gefordert. Ein erneuter Besuch kostet minimal 95 Euro und maximal 250 Euro ohne Umsatzsteuer.

– Weitere Bemerkungen:

Carrara Marmor, anderer Marmor, Sand- und Kalkstein sind empfindlich und sie können von Säure, Wein, Farbstoffen, hohen Temperaturen usw. beschädigt werden. Die beschädigten Flächen können schwer auszubessern sein. Mit glänzend poliertem Marmor lässt sich nichts mehr tun, doch von mattem Marmor lassen sich die Schäden gewöhnlich abschleifen. Auch schwarzer Marmor ist bezüglich bestimmter Stoffe teilweise empfindlich. So kann es passieren, dass verschiedene Substanzen bei ihnen fleckähnliche Spuren hinterlassen, die mitunter von selbst verschwinden, doch manchmal bleiben sie bestehen. Granit erträgt Hitze. Kompositstein erträgt Hitze bis zu 110 Grad, doch in anderer Beziehung ist Kompositstein ein widerstandsfähiges Material.

– FAQ – Variabilität von Arbeitsflächen aus Naturstein

Bedenken Sie, dass Stein ein solches Material ist, das die Natur gestaltet hat und das deshalb nicht streng mit den vorgelegten Beispielen verglichen werden kann. Stets können größere oder kleinere Variationen auftreten und diesbezüglich können keine Reklamationen eingereicht werden.

Die bei Natursteinen häufiger auftretende Besonderheiten, die akzeptiert werden müssen:

  • Beispielsweise ist bei hellem Carrara Marmor das Auftreten kleiner Luftblasen sehr gewöhnlich. Sie treten oftmals als kleine helle Punkte oder Löchlein auf der Arbeitsfläche auf.
  • Kleinste unpolierte Fleckchen oder Löchlein, die häufig auf poliertem Granit auftreten. Das Auftreten dieser Defekte beeinflussen die Granitsorte und die Lichtverhältnisse.
  • Kleinste Riefen, die sich mitunter als Riss im Stein offenbaren.
  • Deutlich hervortretende Flecken im feinkörnigen Granit, die nicht größer sind als eine 2-Euro-Münze.
  • Andere Abweichungen im Farbton derselben Lieferung unter der Voraussetzung, dass die verschiedenen Steine aus einer Sendung entnommen sind.
  • Neben den natürlichen Variationen müssen auch die von Spezialisten vorgenommenen, qualitativen Verbesserungen akzeptiert werden.

– Fertigungstoleranzen:

  • Rechteckigkeit +/- 2%.
  • Krümmung +/- 2 %.
  • Dicke +/- 2 mm im Rahmen einer Lieferungspartie. Gegenüberliegend anzubringende Platten müssen an der Vorderkante auf dieselbe Dicke abgeschliffen werden.
  • Abweichungen der Abmessungen in der Länge +/- 5 mm und in der Breite +/- 2 mm.
  • Abmessungen der Ausschnitte +/- 3 mm. Lage der Ausschnitte/Armaturenöffnungen +/- 3 mm in der Länge und Breite.
  • Überlappung von der tragenden Konstruktion +/- 3mm.
  • Wenn das Waschbecken in einer Ebene mit der Arbeitsfläche installiert wird (vertiefte Installation), beträgt die erlaubte Abweichung in der Höhe +/- 2 mm. Weder Steintafeln, Platten noch Glastafeln sind niemals absolut gerade. Sämtliche Lieferanten von Waschbecken geben zu, dass es passieren kann, dass Waschbecken nicht zu 100 % gerade sind. Es ist nicht möglich ein zu 100 % gerades Waschbecken zu finden.
  • Bei der Installation von Herdplatten auf einer Ebene mit der Arbeitsfläche (vertiefte Installationsweise) beträgt die Abweichung der Abmessungen + 0–3 mm. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Mehrzahl der Lieferanten empfiehlt, zwischen einer steinernen Arbeitsfläche und einer keramischen Herdplatte eine wenigstens 3 mm breite weiche Fuge zu lassen. Falls die Fuge kleiner ist, dann geben die Lieferanten auf die Widerstandsfähigkeit der keramischen Herdplatte keine Garantie.

Die oben erwähnten Abweichungen gelten, sofern sowohl die tragenden Konstruktionen als auch die Wände des Raums gerade sind und die tragenden Konstruktionen korrekt installiert sind. Falls die Küche des Käufers oder ein anderer Ort, wo die Steindetails angebracht werden müssen, gekrümmt ist, dann verfügt Granitop über begrenzte Möglichkeiten die exakt geeigneten Steindetails anzufertigen und zwischen ihnen und den Wänden können Zwischenräume verbleiben.

Falls die Wände oder Schränke nicht gerade sind, dann kann dies die Überlappungen von der tragenden Konstruktion und die Zwischenabstände der Mittelachsen der Ausschnitte (von Herd und Waschbecken) auf der Arbeitsoberfläche im Umfang von bis zu 10 mm beeinflussen.

Die vorliegenden Bedingungen treten in Kraft, wenn der Besteller seine Bestellung bestätigt hat entweder in schriftlicher, eine erneute Vorlage ermöglichender Form oder eine Vorauszahlung auf eine ihm vorgelegte Rechnung geleistet hat.